Irrungen und Wirrungen in der Versicherung

01 September 2006

Geschlechtsumwandlung?!

40,-€ Unterschied zwischen Antrag und Police. Das ist kein Pappenstiel und wird normalerweise vorher mit uns abgklärt. In diesem Fall nicht. Es kam nur die Police mit Billigungsklausel*.

Ich machte mich also nach Vermittlerreklamation daran, den Sachbearbeiter stramm stehen zu lassen. Zum Glück war er nicht erreichbar. Ich prüfte derweil alle Angaben wie Geburtsdatum und Angebotssoftwareversion, nicht dass da z.B. was Falsches verwandt wurde. Aber es sah alles gut aus.

Schließlich, und schon deutlich ruhiger, erreichte ich über Umwege den Ansprechpartner. Wir gingen die einzelnen Punkte durch. Und ups...

Hallo Herr Vermittler x! Hat sich die Kundin umbauen lassen, oder ist bei ihr noch alles da, wo es hingehört?!


Fragende Stille in der Leitung...

Wieso?!?


Wenn man ein Angebot für einen Mann rechnet, ist das eben billiger als für eine Frau. Wenn das so beantragt wird, wird eben in der Police korrigiert auf den richtigen Beitrag.

Merke: Mach dir ne Checkliste zur Antragsprüfung/-reklamation...

*) Die Billigungsklausel ist eine Möglichkeit, vom Antrag abweichende Vertragsdaten ohne erneute Unterschrift des Kunden zu dokumentieren. Der Kunde erhält einen Versicherungsschein in dem darauf hingewiesen wird, dass der Vertrag vom Antrag abweicht. Dazu hat der Kunde dann 4 anstatt 2 Wochen Rücktrittsrecht.